Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechnungsversand (SigG)

Umsatzsteuergesetz § 14 Absatz (3)

„Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch:
1. Eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, ...“

(Quelle: Bundesministerium der Justiz, www.bundesrecht.juris.de)

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